Kobus & Löckener

Kanzlei in Rhede

Notariat

Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltung können Sie bei uns auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen, wie z.B.:

  Immobilien

  Unternehmen 

  Schenken, Erben und Vererben: Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge

  Familie: Eheverträge etc. 

  Vorsorge: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Eheverträge und Lebenspartnerschaften

Ein Ehevertrag ist immer dann sinnvoll, wenn das Paar im Falle einer Trennung oder einer Scheidung nicht an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden sein will. 

Die individuelle vertragliche Vereinbarung kann den Güterstand, den Versorgungsausgleich und den Unterhalt von Eheleuten und Lebenspartnern gezielt und für beide Seiten transparent und sinnvoll regeln. 

Für nichteheliche Partnerschaften empfehlen wir Ihnen unbedingt den Abschluss eines Partnerschaftsvertrages. Das Gesetz sieht für diese Form des Zusammenlebens (anders als etwa für die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft) keine besonderen Regelungen vor. Ohne eine vertragliche Regelung hat deshalb der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keinerlei gegenseitige Absicherung bei Fragen des Unterhaltes, der Vermögensentwicklung, der Altersabsicherung und des Erbens bzw. Vererbens. 

Testamente und Erbverträge 

Testamente und Erbverträge dienen dazu, eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Erbfolge herbeizuführen. Gerade dann, wenn es ein Familienunternehmen gibt, Sie in einer „Patchwork-Familie“ leben oder Ihren Ehepartner bzw. Lebensgefährten absichern wollen, empfehlen wir Ihnen die Abfassung eines Testamentes oder eines Erbvertrages.  Bei der gesetzlichen Erbfolge kann es sein, dass Ihr Vermögen oder ein Teil Ihres Vermögens  nicht auf die von Ihnen gewünschte Weise verteilt wird. Gegebenenfalls entstehen außerdem unerwartete steuerliche Belastungen. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang mit versierten Steuerberatern zusammen.

Ihr Notar in Rhede kann Ihnen helfen, Ihre individuellen Wünsche und Ziele mit Hilfe von Testamenten und Erbverträgen auch auf diesem Gebiet umzusetzen. In Verbindung mit der Anordnung von Testamentsvollstreckung und dem Abschluss notarieller Verträge über den Verzicht oder die Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen ist es Ihnen möglich, die Vermögensnachfolge wunschgemäß  zu ordnen.

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